Die Nachfrage nach modernen Wohnungen im Einzugsbereich von Bankenviertel, Westend und Hauptbahnhof ist kontinuierlich hoch. Für unbefristete Standardmietverträge gilt das deutsche Mietrecht mit drei Monaten gesetzlicher Kündigungsfrist für Mieter.
Die Mietkaution ist auf drei Nettokaltmieten limitiert (§ 551 BGB). Nebenkostenvorauszahlungen werden nach Heizkostenverordnung und Betriebskostenverordnung jährlich präzise abgerechnet.










